Hausordnung

Am Kurpark l in 18586 Ostseebad Baabe


I. Allgemeines

Eigentumsverhältnis:
Eigentumswohnungen – „Sondereigentum“ und „Gemeinschaftliches  Eigentum“ – im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes – 

Verwaltet wird das Objekt durch die Mönchguter Hausverwaltung Masuch

Hausmeister:   Herr Volker Chimm, Am Mönchgraben 6, 18586 Ostseebad Baabe


Die Hausordnung ist ein freiwilliger Vertrag, der in starkem Maße auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaut ist und der das Gemeinschaftsleben im Hause gewährleisten soll. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist sie für alle Hausbewohner rechtsverbindlich.

Vermietet ein Wohneigentümer (auch kurzfristig/kurzzeitig) seine Wohnung, muss der  jeweilige Mieter über die Hausordnung in Kenntnis gesetzt werden und diese einhalten.


II. Sicherheit

1. Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Hausbewohner gegenüber Unbefugten ist  die Hauseingangstür stets geschlossen zu halten. Ein Entriegeln der Verschlusseinrichtung und das Offenstehen der Haustür ist nur kurzzeitig beim Be- und Entladen bzw. bei Einsatz von Handwerkern gestattet. Das Rückgängigmachen der Verriegelung nach dem Gebrauch liegt in Verantwortung des  Nutzers. Die Hauseingangstür ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens geschlossen  zu halten! – NICHT Abschließen – FLUCHTWEG!  

Zu beachten: Die Haustür schließt selbsttätig, daher dieselbe bitte nicht zudrücken  oder zuziehen.

Ein Abfangen der Tür zwecks Geräuschminderung ist kurz vor dem Einrasten möglich,  nur in diesem Fall ist die Tür ins Schloss zu ziehen oder zu drücken.

2. Treppen, Flure, Kellergänge und Haustür sind generell freizuhalten, um im Bedarfsfall als Fluchtweg genutzt werden zu können.

3. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist untersagt.

4. Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer in der Tiefgarage ist untersagt.

5. Bei Störungen oder Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen ist sofort der Hausmeister oder bei dessen Abwesenheit der Havariedienst zu verständigen:

Tel. Elektro Fa. ESAS: 038303 – 87262
Tel. Gas  Versorger EWE Notruf-Nr.: 01801 – 393200
Tel. Wasser/Abwasser Versorger ZWAR Notruf-Nr.: 0800 – 9927112

Die Haupthähne für Gas und Wasser sowie die Hauptsicherung befinden sich im Hausanschlussraum.

Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen. Der Haupthahn ist unverzüglich zu schließen.

6. Manipulationen an den Türen und Leitungen und den genannten Armaturen sind strengstens untersagt.

7. Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf den Balkonen und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.

8. Versehentlich oder mutwillig verursachte Schäden am Haus und an den Anlagen sind nach dem Verursacherprinzip zu beheben.

9. Tiere, die nicht im Sinne eines Haustieres gelten, werden nicht geduldet (Wachhunde, Amphibien u.a. gefährliche Tiere).


III. Reinigung

Grundsätzlich sind Haus und Außenanlagen reinzuhalten. Grobe Verunreinigungen sind vom Verursacher zu beseitigen.

Im Einzelnen wird festgelegt:
1. Der Hausmeister hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das Haus und die Außenanlagen ständig in einem sauberen und ansehnlichen Zustand repräsentieren. Zwischen der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH und dem Hausmeister besteht ein Vertragsverhältnis. Dieses regelt die Aufgaben des Hausmeisters (u.a. Reinigung Treppen, Flur, Außenanlagen, Müllabfuhrkontrolle, Schneebeseitigung, Straße fegen usw.).

2. Anfallender Hausmüll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sperrige Güter sind persönlich zu beseitigen. Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln u.ä. dürfen nicht in die Toiletten und/oder Abflussbecken geschüttet werden.

3. Auf den Balkonen darf Wäsche nur unterhalb der Brüstung aufgehängt werden (Terrassen analog bis Zaunhöhe).

4. Das Abstellen, Lagern und Reinigen von Textilien, Schuhen u.ä. Gegenständen darf nicht in den Fenstern, über Balkonen oder im Treppenhaus erfolgen.

5. Blumenbretter und Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen auf Balkonen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt.

6. Das Abstellen von Fahrzeugen auf den Fahr- und Gehwegen und Grünflächen ist nicht erlaubt. Fahrzeuge dürfen innerhalb der Wohnanlage nicht gewaschen werden. Ölwechsel und Reparaturen an Fahrzeugen sind im Bereich der Wohnanlage nicht gestattet.

7. Das Abstellen und Transportieren von Fahrrädern im Fahrstuhl und Treppenhaus ist nicht gestattet.


IV. Schutz vor Lärm

1. Lärm im Haus ist zu vermeiden, da er die Hausbewohner unnötig belästigt und zu gesundheitlichen Schäden führen kann.

Deshalb sind die Ruhezeiten:
Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr                                                  
Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr


einzuhalten und kein ruhestörender Lärm, wie musizieren, handwerkliches Klopfen und Bohren u.ä. zu verursachen. Fernseh- und Tongeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen, die Benutzung im Freien (auf Balkonen und Terrassen) darf die übrigen Hausbewohner nicht stören.

2. Sind hauswirtschaftliche und handwerkliche Arbeiten in Haus und Außenanlagen mit belästigenden Geräuschen nicht zu vermeiden, sind diese in der Zeit (werktags) von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr vorzunehmen. Ausnahmen bilden Reparaturarbeiten durch Betriebe.

3. Lärmende Spiele und Sportarten sind auf den unmittelbar an die Gebäude angrenzenden Freiflächen, im Treppenhaus und in sonstigen Nebenräumen nicht gestattet.

4. Bei schwerer Erkrankung eines Hausbewohners ist besondere Rücksichtnahme geboten.

5. Festlichkeiten, die sich über 22.00 Uhr hinaus erstrecken, sollten den Hausbewohnern rechtzeitig angekündigt werden.

Anmerkung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Hausordnung für alle Hausbewohner und auch für Urlauber und Gäste gilt.


Kopie der derzeitig gültigen Hausordnung (Stand 01/2025)

Bitte achten Sie stets auch auf die im Gebäude ausgehängte Hausordnung.